AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemein
YSM Yachting and Travel S.L. – Yachtschule Mallorca
Für Segellehrgänge und Mitsegeltörns
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der YSM – Yachtschule Mallorca angebotenen Segellehrgänge, Praxisausbildungen, Skippertrainings, Mitsegeltörns sowie sonstigen Ausbildungs- und Veranstaltungsangebote, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese AGB an.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail, über das Anmeldeformular auf der Website oder persönlich erfolgen.
Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch die YSM sowie dem Eingang der vereinbarten Anzahlung zustande.
Anmeldet eine Person mehrere Teilnehmer gleichzeitig, haftet sie für deren Zahlungsverpflichtungen nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmer müssen gesundheitlich in der Lage sein, an einem Segellehrgang oder Mitsegeltörn teilzunehmen.
Voraussetzung ist außerdem die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten ohne Hilfsmittel schwimmen zu können.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, gesundheitliche Einschränkungen oder Umstände, die die Sicherheit an Bord beeinträchtigen könnten, vor Beginn des Lehrgangs oder Törns mitzuteilen.
Die YSM behält sich vor, Teilnehmer aus Sicherheitsgründen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Zweifel an der körperlichen oder gesundheitlichen Eignung bestehen.
4. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Kurs- oder Törnbeschreibung sowie der Buchungsbestätigung.
Programmabläufe, Routen, Ausbildungsinhalte oder eingesetzte Yachten können aus organisatorischen, technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen angepasst werden, sofern dadurch der Gesamtcharakter der gebuchten Leistung nicht wesentlich verändert wird.
Bei Segellehrgängen und Mitsegeltörns haben Entscheidungen des verantwortlichen Skippers oder Ausbilders, insbesondere in Fragen der Sicherheit und Seemannschaft, stets Vorrang.
Den Anweisungen des Skippers oder Ausbilders ist Folge zu leisten.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
20 % Anzahlung nach Erhalt der Buchungsbestätigung.
Restzahlung spätestens 60 Tage vor Kurs- oder Törnbeginn.
Erfolgt die Buchung innerhalb von 60 Tagen vor Beginn, ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
6. Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn des gebuchten Segellehrgangs oder Mitsegeltörns vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der YSM in Textform (z. B. per E-Mail).
Im Falle eines Rücktritts fallen folgende Stornierungsgebühren an:
bis 60 Tage vor Beginn: 15 % des Gesamtpreises
59 bis 30 Tage vor Beginn: 25 %
29 bis 22 Tage vor Beginn: 50 %
21 bis 15 Tage vor Beginn: 70 %
14 bis 1 Tag vor Beginn: 90 %
bei Nichterscheinen oder Abbruch nach Kursbeginn: 100 %
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der YSM kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Kann der Teilnehmer eine geeignete Ersatzperson benennen, die alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und von der YSM akzeptiert wird, kann gegen eine angemessene Bearbeitungsgebühr eine Umbuchung erfolgen.
7. Rücktritt oder Änderungen durch die YSM
Die YSM ist berechtigt, einen Segellehrgang oder Mitsegeltörn aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben.
Hierzu zählen insbesondere:
Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl,
extreme Wetter- oder Seebedingungen,
behördliche Anordnungen,
technische Defekte an der eingesetzten Yacht,
Erkrankung oder Ausfall des Skippers oder Ausbilders, sofern kein gleichwertiger Ersatz gestellt werden kann,
sonstige Umstände, die eine sichere Durchführung unmöglich machen.
Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit diese gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind.
8.Höhere Gewalt
Kann ein Segellehrgang oder Mitsegeltörn aufgrund von höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Naturereignissen, außergewöhnlichen Wetterbedingungen, Pandemien oder anderen unvorhersehbaren Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der YSM liegen, nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, haftet die YSM nicht für daraus entstehende Schäden oder Folgekosten.
Bereits erbrachte Leistungen sowie gesetzliche Ansprüche der Teilnehmer bleiben hiervon unberührt.
Die YSM wird sich in solchen Fällen bemühen, einen Ersatztermin oder eine angemessene Alternativlösung anzubieten.
9.Wetter, Sicherheit und Programmänderungen
Segelsport ist eine Outdoor-Sportart und unterliegt den jeweiligen Wetter-, Wind- und Seebedingungen.
Die Sicherheit aller Teilnehmer hat jederzeit Vorrang.
Der verantwortliche Skipper oder Ausbilder entscheidet über Routen, Hafenaufenthalte, Ausbildungsinhalte sowie den Verlauf des Lehrgangs oder Mitsegeltörns.
Änderungen des Programms, der Route, des Zeitplans oder des Ausbildungsablaufs, die aufgrund von Wetterbedingungen, Sicherheitsaspekten oder technischen Erfordernissen notwendig werden, berechtigen nicht zu einer Minderung des Teilnehmerpreises, sofern der wesentliche Vertragszweck erhalten bleibt.
Sollte ein Auslaufen der Yacht aus Sicherheitsgründen nicht möglich sein, kann die Ausbildung ganz oder teilweise an Land durchgeführt werden.
10. Pflichten der Teilnehmer
Alle Teilnehmer verpflichten sich,
den Anweisungen des Skippers oder Ausbilders Folge zu leisten,
sich rücksichtsvoll gegenüber Crew und anderen Teilnehmern zu verhalten,
Sicherheitsanweisungen einzuhalten,
die Yacht sowie deren Ausrüstung sorgfältig zu behandeln.
Alkohol- oder Drogenkonsum, der die Sicherheit an Bord beeinträchtigt, ist unzulässig.
Die YSM ist berechtigt, Teilnehmer bei groben oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften oder bei erheblichem störenden Verhalten von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren.
11. Haftung
Die YSM haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der YSM, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die YSM nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Die Teilnahme an Segellehrgängen und Mitsegeltörns erfolgt im Rahmen der mit dem Segelsport verbundenen allgemeinen Risiken. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, umsichtig zu handeln und den Sicherheitsanweisungen des Skippers oder Ausbilders Folge zu leisten.
YSM empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie – insbesondere bei Teilnehmern mit Wohnsitz außerhalb Spaniens – einer Auslandskrankenversicherung.
12. Datenschutz
Die YSM verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung des gebuchten Segellehrgangs oder Mitsegeltörns, der Kundenbetreuung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung der YSM unter www.yachtschulemallorca.com abrufbar.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
Es gilt das Recht Spaniens unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist – soweit gesetzlich zulässig – Palma de Mallorca ausschließlicher Gerichtsstand.
Charterbedingungen Y.S.M. Yachting and Travel S.L.:
YSM Yachting and Travel S.L. – Yachtschule Mallorca
Für Yachtcharter
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Charterverträge über Segel- und Motoryachten, die zwischen der YSM – Yachtschule Mallorca, Yachting & Travel S.L. (nachfolgend „YSM“) und dem Charterer geschlossen werden.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Buchung und Vertragsschluss
Die Darstellung der Charteryachten auf der Website oder in anderen Medien stellt kein verbindliches Angebot dar.
Mit der Buchungsanfrage gibt der Charterer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Chartervertrages ab.
Der Chartervertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch die YSM sowie dem Eingang der vereinbarten Anzahlung zustande.
3. Charterpreis und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Charterpreise.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
20 % Anzahlung nach Erhalt der Buchungsbestätigung.
Restzahlung spätestens 60 Tage vor Charterbeginn.
Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 60 Tagen vor Charterbeginn ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
Zusätzlich anfallende Kosten (z. B. Endreinigung, Treibstoff, Liegegebühren außerhalb der Basis, Nationalpark- oder Bojengebühren sowie gebuchte Extras) ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung oder Preisliste.
4. Übergabe der Yacht
Die Yacht wird zum vereinbarten Zeitpunkt in einem betriebsbereiten, sauberen und seetüchtigen Zustand übergeben.
Vor Übernahme überprüft der Charterer gemeinsam mit der YSM den Zustand der Yacht sowie die Vollständigkeit der Ausrüstung anhand eines Übergabeprotokolls.
Mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls bestätigt der Charterer den ordnungsgemäßen Zustand der Yacht, soweit erkennbare Mängel betroffen sind.
Kann die gebuchte Yacht aufgrund unvorhersehbarer Umstände nicht bereitgestellt werden, ist die YSM berechtigt, eine gleichwertige Ersatzyacht anzubieten.
Ist dies nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen für den nicht erbrachten Leistungsumfang erstattet.
5. Voraussetzungen für die Charter
Der Charterer oder der benannte Schiffsführer muss über die für das jeweilige Fahrtgebiet erforderlichen und gültigen Befähigungsnachweise verfügen.
Die entsprechenden Originaldokumente sind bei der Yachtübernahme vorzulegen.
Liegen die erforderlichen Nachweise nicht vor oder bestehen erhebliche Zweifel an der sicheren Führung der Yacht, ist die YSM berechtigt, die Übergabe der Yacht zu verweigern.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Charterpreises.
6. Kaution
Vor Übernahme der Yacht ist die im Chartervertrag vereinbarte Kaution zu hinterlegen.
Die Kaution dient der Absicherung möglicher Schäden, Verluste von Ausrüstungsgegenständen sowie weiterer Kosten, die während der Charterzeit durch den Charterer oder dessen Crew verursacht werden.
Nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Yacht wird die Kaution – soweit keine berechtigten Ansprüche bestehen – unverzüglich freigegeben bzw. zurückerstattet.
7. Versicherungen
Die Charteryacht ist entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen haftpflicht- und kaskoversichert.
Der Umfang des Versicherungsschutzes sowie eine gegebenenfalls vereinbarte Selbstbeteiligung ergeben sich aus dem Chartervertrag.
Nicht versichert sind insbesondere persönliche Gegenstände der Crew sowie Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die YSM empfiehlt den Abschluss einer Skipperhaftpflichtversicherung sowie einer Kautions-, Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung.
8. Pflichten des Charterers
Der Charterer verpflichtet sich,
die Yacht sowie deren Ausrüstung sorgfältig und entsprechend den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln,
sämtliche gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Fahrtgebiets einzuhalten,
ausschließlich Personen an Bord zu nehmen, die in der Crewliste aufgeführt sind,
die zulässige Personenzahl nicht zu überschreiten,
alle erforderlichen Dokumente während der Charter an Bord mitzuführen,
Wetter- und Sicherheitswarnungen zu beachten und entsprechend umsichtig zu handeln,
auftretende Schäden oder technische Mängel unverzüglich der YSM mitzuteilen.
Der Charterer haftet auch für das Verhalten der von ihm mitgenommenen Crewmitglieder.
9. Untersagte Nutzung
Nicht gestattet sind insbesondere:
die gewerbliche Nutzung der Yacht,
die Teilnahme an Regatten oder Wettfahrten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der YSM,
die Weitergabe der Yacht an Dritte,
das Befahren nicht zugelassener Fahrtgebiete,
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, das die Sicherheit von Personen oder Yacht gefährdet.
Das Rauchen unter Deck sowie der Umgang mit offenem Feuer innerhalb der Yacht sind untersagt.
10. Schäden und Havarien
Treten während der Charter Schäden oder technische Probleme auf, ist die YSM unverzüglich zu informieren.
Der Charterer ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um weitere Schäden zu verhindern oder möglichst gering zu halten.
Reparaturen dürfen bis zu einem Betrag von 300 € eigenständig veranlasst werden, sofern sie zur sicheren Fortsetzung der Charter erforderlich sind. Höhere Reparaturkosten bedürfen der vorherigen Zustimmung der YSM, soweit dies möglich und zumutbar ist.
Bei Unfällen, Havarien, Diebstahl oder Schäden unter Beteiligung Dritter sind zusätzlich die zuständigen Behörden zu informieren und entsprechende Protokolle oder Berichte anzufertigen.
11. Höhere Gewalt
Kann die Charter aufgrund von höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Naturereignissen, außergewöhnlichen Wetterbedingungen, Pandemien oder anderen unvorhersehbaren Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der YSM liegen, nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, haftet die YSM nicht für daraus entstehende Schäden oder Folgekosten.
Bereits erbrachte Leistungen sowie gesetzliche Ansprüche des Charterers bleiben hiervon unberührt.
Die YSM wird sich in solchen Fällen bemühen, einen Ersatztermin, eine Umbuchung oder – soweit möglich – eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten.
12. Haftung
Die YSM haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der YSM, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die YSM nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Der Charterer haftet für Schäden, die durch ihn oder die von ihm benannten Crewmitglieder vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden.
Die YSM empfiehlt den Abschluss einer Skipperhaftpflichtversicherung, einer Kautionsversicherung sowie einer Reiserücktrittskostenversicherung.
13. Datenschutz
Die YSM verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Chartervertrages, der Kundenbetreuung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung der YSM unter www.yachtschulemallorca.com abrufbar.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
Die Kommunikation im Rahmen der Buchung und Vertragsabwicklung erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Der Charterer stellt sicher, dass die angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und Mitteilungen der YSM empfangen werden können. Buchungsbestätigungen, Rechnungen sowie vertragsrelevante Informationen gelten als zugegangen, sobald sie an die vom Charterer angegebene E-Mail-Adresse versendet wurden, sofern der Charterer nicht nachweist, dass ihm die Nachricht aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugegangen ist.
Es gilt das Recht Spaniens unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist – soweit gesetzlich zulässig – Palma de Mallorca ausschließlicher Gerichtsstand.